Inkrafttreten: 01.07.1971
Inkrafttreten: 12.11.1971
Inkrafttreten: 27.01.1973
Gebiet: Auf der Leite, Roßbergweg, Falkensteinstraße, Kühmoserweg. Geändert im nördlichen Bereich. Inkrafttreten: 14.10.1977.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen stellte mit Beschluss vom 07.09.2021 die 39. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Füssen in der Fassung vom 07.09.2021 fest.
Mit Bescheid vom 09.11.2021, Geschäftszeichen 40-6100-10/20 hat das Landratsamt Ostallgäu die 39. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Weißensee – See, vierte Änderung und Erweiterung genehmigt.
Mit der Bekanntmachung wird die 39. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Weißensee – See, vierte Änderung und Erweiterung wirksam.
Inkrafttreten: 29.11.2021
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 07.09.2021 den Bebauungsplan Weißensee – See, vierte Änderung und Erweiterung in der Fassung vom 07.09.2021 als Satzung.
Inkrafttreten: 11.09.2021
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 01.06.2021 nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan Weißensee – See, 5. Änderung, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 01.06.2021, als Satzung.
Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die Umwidmung des Grundstücks Fl.Nr. 245/40 der Gemarkung Weißensee und beschließt die Einleitung eines Bebauungsplan-Änderungsverfahrens mit dem Ziel, dort vorwiegend Wohnraum zu entwickeln, der auch geeignet ist, die bestehenden Wohnraumversorgungsprobleme der örtlichen Bevölkerung wenigstens angemessen zu berücksichtigen.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Weißensee-See im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.09.2023 durch Aushang gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.09.2023 in öffentlicher Sitzung die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung. Die Veränderungssperre wurde am 11.09.2023 durch Aushang ortsüblich bekannt gemacht.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 10.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Weißensee-See im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.09.2023 durch Aushang gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 10.10.2023 in öffentlicher Sitzung die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung. Die Veränderungssperre wurde am 11.09.2023 durch Aushang ortsüblich bekannt gemacht.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 07.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Weißensee-See im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.11.023 durch Aushang gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 07.11.2023 in öffentlicher Sitzung die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung. Die Veränderungssperre gilt für den im Lageplan der Satzung dargestellten Bereich. Die Satzung der Veränderungssperre mit Lageplan liegt ab sofort im Rathaus der Stadt Füssen, Fachbereich Stadtplanung & Bauverwaltung, Lechhalde 3, 87629 Füssen, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Die Veränderungssperre wurde am 08.11..2023 durch Aushang ortsüblich bekannt gemacht.