Nach telefonischer oder schriftlicher Anmeldung stellen wir die benötigten Findmittel und Archivalien in unseren Räumen zur Verfügung. Eine Ausleihe ist nicht möglich.
In der Regel bleibt Archivgut für die Dauer von 30 Jahren seit seiner Entstehung von der Benützung ausgeschlossen. Für personenbezogenes Schriftgut und Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, gelten andere Schutzfristen. Einer Schutzfrist unterliegen nicht diejenigen Unterlagen, die bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt waren (z.B. Zeitungen).
Neben rechtlichen Benützungsbeschränkungen können weitere Gründe, wie z.B. der schlechte konservatorische Zustand gegen eine Vorlage des Originals sprechen.
Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Füssen
Die Gebühren betragen für die Vorlage von Archivalien, die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Auskünfte, digitale Bildbearbeitung und sonstige Tätigkeiten je angefangene Halbstunde Zeitaufwand 25,00 EUR
Von Archivalien fertigen wir in begrenztem Umfang digitale Fotos an. Nur in Ausnahmefällen kopieren wir.
digitales Fotos 2,00 EUR
Schwarz/Weiß-Kopie A4 0,50 EUR
Farb-Kopie A4 1,00 EUR
Brennen einer CD-ROM 5,00 EUR
Gebühren werden nicht erhoben bei Inanspruchnahme
1. für nachweisbar wissenschaftliche, heimatkundliche, unterrichtliche und schulische Zwecke;
2. durch öffentliche Körperschaften und durch andere der Öffentlichkeit dienende Einrichtungen, wenn für die Befreiung von der Gebührenpflicht Gegenseitigkeit besteht;
3. für Auskünfte und Nachforschungen, die den Nachweis eines versorgungsrechtlichen Anspruchs zum Ziel haben;
4. für mündliche und einfachere schriftliche Auskünfte, die ohne Hinzuziehung von Archivalien erledigt werden können.