Einwohnermeldeamt

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden (§§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz – BMG).

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • Personalausweis / Reisepass
  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Betreuer zusätzlich den Betreuerausweis

Meldefrist

  • 2 Wochen (seit 01.11.2015)

Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung ist ein Bürgerservice zur allgemeinen Wohnsitzbestätigung.

Auf der einfachen Meldebescheinigung sind lediglich Vorname, Familienname und Anschrift enthalten.

Auf der erweiterten Meldebescheinigung hingegen können Sie zusätzliche Daten wie z. B. Familienstand, Staatsangehörigkeit oder das Einzugsdatum auswählen.

Gebühr: 5,00 Euro

Melderegisterauskunft

Wenn Sie eine Person suchen so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde eine einfache Melderegisterauskunft zu beantragen (nicht telefonisch).

Wenn Sie über diese Person genügend konkrete Angaben machen können, erhalten Sie eine entsprechende Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift und – sofern die Person verstorben ist – diese Tatsache. Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, aufgrund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.

Sollten aufgrund Ihrer Angaben mehrere Personen die Suchkriterien erfüllen, ist eine Auskunft nicht möglich.

Gebühr: 10,00 Euro

Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die zur Einreise benötigten Ausweisdokumente Ihres Reiselandes. Dies kann über die Hompage des Auswärtigen Amtes erfolgen.

Personalausweis / Reisepass

Der neue Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

Weitere Informationen über die Online-Ausweis-Funktion finden Sie hier.

Fingerabdrücke

Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der
Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Bitte zur Beantragung mitbringen:

  • alten Personalausweis / Reisepass bzw. Kinderreisepass
  • bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich: Einverständniserklärung  beider Sorgeberechtigten oder Negativbescheinigung über die alleinige elterliche Sorge
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild nach neuer Foto-Mustertafel in Frontalansicht (auch bei Kindern), keine digitalen Lichtbilder!
  • Größe
  • Augenfarbe

Im Einzelfall noch:

  • Eheurkunde bei verheirateten / geschiedenen / verwitweten Personen (erhältlich beim Standesamt der Eheschließung, kostenpflichtig 12,00 Euro)
  • oder
  • Geburtsurkunde bei ledigen Personen (erhältlich beim Standesamt der Geburt, kostenpflichtig 12,00 Euro)
  • oder
  • Bescheinigung über die Namensänderung bei z.B. Wiederannahme Geburtsname, Umsortierung der Vornamen, usw.
  • oder
  • Einbürgerungsurkunde.

Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich bei der Gemeindeverwaltung zu stellen.

Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

Die Lieferzeit des Personalausweises beträgt ca. 2 – 4 Wochen, die des Reisepasses beträgt ca. 4 – 6 Wochen. Für den Reisepass gibt es außerdem die Möglichkeit einer Express-Lieferung, welche in 3 – 4 Werktagen erfolgt. Hier fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 32,00 Euro an.

Gebühren Personalausweis:

Antragsteller ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)             37,00 Euro                         

Antragsteller unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)          22,80 Euro                         

Gebühren Reisepass:

Antragsteller ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)              70,00 Euro

Antragsteller unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)           37,50 Euro

Im Ausland wohnende Deutsche Staatsangehörige

Eine telefonische Terminvereinbarung für sog. Auslandsdeutsche ist zwingend erforderlich!

Zur Beantragung deutscher Ausweisdokumente beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen: Informationsblatt Auslandsdeutsche

Verlusterklärung Dokument

Der Verlust eines Ausweisdokumentes ist bei der Meldebehörde anzuzeigen.

Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss in jedem Fall persönlich bei der zuständigen Behörde erfolgen.

Des Weiteren können Sie vorab die Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises unter Angabe Ihres persönlichen Sperrkennwortes telefonisch unter 116116 sperren lassen.

Führungszeugnis

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt.

Das Führungszeugnis ist grds. durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde zu beantragen.

Lediglich das Führungszeugnis der Belegart "NB" kann online beantragt werden.

Die Belegarten "NE","O", "OE", "OH" können ausschließlich im Einwohnermeldeamt beantragt werden.

Wird die betreffende Person gesetzlich vertreten (z.B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt.

Gebühr: 13,00 Euro

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bei bestimmten erlaubnispflichtigen Gewerbe (z. B. Schmuckhandel, Schlüsseldienste usw.) und Gastgewerbemuss zur Gewerbeanmeldung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (und zusätzlich ein Führungszeugnis) eingholt werden.

Gebühr: 13,00 Euro

Übermittlungssperre und Auskunftssperre

Es besteht die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten zu widersprechen (Übermittlungssperren). Eine Angabe von Gründen ist hierbei jeweils nicht erforderlich.

Wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt (Auskunftssperre).
 

Jugendfischereischein

Diesen erhalten Personen, die das 10. nicht aber das 18.Lebensjahr vollendet haben. Nur gültig in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers!

Jahresfischereischein

Diesen erhalten Personen, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier keinen Wohnsitz haben (z.B. Touristen).

Fischereischein auf Lebenszeit

Diesen erhalten Personen ab dem 14.Lebensjahr; Bayerische Fischereiprüfung oder gleichgestellte Prüfung erforderlich!

Lehrgang und Prüfung

Lehrgang

Um an der staatlichen Fischerprüfung teilnehmen zu können, ist der Abschluss eines Vorbereitungslehrgangs erforderlich.

Anmeldung:

Landesfischereiverband Bayern e.V.
Pechdellerstraße 16
81545 München
Tel. 089/6427260

Fischereiverband Oberbayern
Nymphenburger Str. 154
80634 München
Tel. 089-163513

Bayerische Landesanstalt für Fischerei
Weilheimer Straße 8
82319 Starnberg
Tel. 08151-26920

Fischereiprüfung

Anmeldung:

Landesanstalt für Fischerei
-Fischerprüfung-
Postfach 1146
82301 Starnberg
Tel. 08151-269230 / 08151-15150
Fax: 08151-269270

Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich per Internet unter www.fischerpruefung-online.bayern.de  anzumelden.

Antragstellung

Der Fischereischein kann nur am Hauptwohnsitz der zuständigen Gemeinde beantragt werden.

Für den Jugendfischereischein sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles Passfoto
  • Zustimmungserklärung der Eltern

Kosten

Fischereigebühr:

  • Jugendfischereischein 5,00 Euro
  • Fischereischein auf Lebenszeit / 5 Jahre 35,00 Euro
  • Jahresfischereischein für Touristen 7,50 Euro

Fischereiabgabe:

  • Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 Euro.
  • Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 Euro zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung noch 160,00 Euro.
  • Für den Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe 10,00 Euro, höchstens jedoch 2,50 Euro pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer.
  • Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15,00 Euro.

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