Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden (§§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz – BMG).
Welche Unterlagen werden benötigt ?
Meldefrist
Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung ist ein Bürgerservice zur allgemeinen Wohnsitzbestätigung.
Auf der einfachen Meldebescheinigung sind lediglich Vorname, Familienname und Anschrift enthalten.
Auf der erweiterten Meldebescheinigung hingegen können Sie zusätzliche Daten wie z. B. Familienstand, Staatsangehörigkeit oder das Einzugsdatum auswählen.
Gebühr: 5,00 Euro
Melderegisterauskunft
Wenn Sie eine Person suchen so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde eine einfache Melderegisterauskunft zu beantragen (nicht telefonisch).
Wenn Sie über diese Person genügend konkrete Angaben machen können, erhalten Sie eine entsprechende Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift und – sofern die Person verstorben ist – diese Tatsache. Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, aufgrund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
Sollten aufgrund Ihrer Angaben mehrere Personen die Suchkriterien erfüllen, ist eine Auskunft nicht möglich.
Gebühr: 10,00 Euro
Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die zur Einreise benötigten Ausweisdokumente Ihres Reiselandes. Dies kann über die Hompage des Auswärtigen Amtes erfolgen.
Personalausweis / Reisepass
Der neue Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Weitere Informationen über die Online-Ausweis-Funktion finden Sie hier.
Fingerabdrücke
Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der
Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
Bitte zur Beantragung mitbringen:
Im Einzelfall noch:
Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich bei der Gemeindeverwaltung zu stellen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Die Lieferzeit des Personalausweises beträgt ca. 2 – 4 Wochen, die des Reisepasses beträgt ca. 4 – 6 Wochen. Für den Reisepass gibt es außerdem die Möglichkeit einer Express-Lieferung, welche in 3 – 4 Werktagen erfolgt. Hier fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 32,00 Euro an.
Gebühren Personalausweis:
Antragsteller ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) 37,00 Euro
Antragsteller unter 24 Jahren (6 Jahre gültig) 22,80 Euro
Gebühren Reisepass:
Antragsteller ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) 70,00 Euro
Antragsteller unter 24 Jahren (6 Jahre gültig) 37,50 Euro
Im Ausland wohnende Deutsche Staatsangehörige
Eine telefonische Terminvereinbarung für sog. Auslandsdeutsche ist zwingend erforderlich!
Zur Beantragung deutscher Ausweisdokumente beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen: Informationsblatt Auslandsdeutsche
Verlusterklärung Dokument
Der Verlust eines Ausweisdokumentes ist bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss in jedem Fall persönlich bei der zuständigen Behörde erfolgen.
Des Weiteren können Sie vorab die Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises unter Angabe Ihres persönlichen Sperrkennwortes telefonisch unter 116116 sperren lassen.
Führungszeugnis
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt.
Das Führungszeugnis ist grds. durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde zu beantragen.
Lediglich das Führungszeugnis der Belegart "NB" kann online beantragt werden.
Die Belegarten "NE","O", "OE", "OH" können ausschließlich im Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Wird die betreffende Person gesetzlich vertreten (z.B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt.
Gebühr: 13,00 Euro
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bei bestimmten erlaubnispflichtigen Gewerbe (z. B. Schmuckhandel, Schlüsseldienste usw.) und Gastgewerbemuss zur Gewerbeanmeldung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (und zusätzlich ein Führungszeugnis) eingholt werden.
Gebühr: 13,00 Euro
Übermittlungssperre und Auskunftssperre
Es besteht die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten zu widersprechen (Übermittlungssperren). Eine Angabe von Gründen ist hierbei jeweils nicht erforderlich.
Wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt (Auskunftssperre).
Jugendfischereischein
Diesen erhalten Personen, die das 10. nicht aber das 18.Lebensjahr vollendet haben. Nur gültig in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers!
Jahresfischereischein
Diesen erhalten Personen, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier keinen Wohnsitz haben (z.B. Touristen).
Fischereischein auf Lebenszeit
Diesen erhalten Personen ab dem 14.Lebensjahr; Bayerische Fischereiprüfung oder gleichgestellte Prüfung erforderlich!
Lehrgang und Prüfung
Lehrgang
Um an der staatlichen Fischerprüfung teilnehmen zu können, ist der Abschluss eines Vorbereitungslehrgangs erforderlich.
Anmeldung:
Landesfischereiverband Bayern e.V.
Pechdellerstraße 16
81545 München
Tel. 089/6427260
Fischereiverband Oberbayern
Nymphenburger Str. 154
80634 München
Tel. 089-163513
Bayerische Landesanstalt für Fischerei
Weilheimer Straße 8
82319 Starnberg
Tel. 08151-26920
Fischereiprüfung
Anmeldung:
Landesanstalt für Fischerei
-Fischerprüfung-
Postfach 1146
82301 Starnberg
Tel. 08151-269230 / 08151-15150
Fax: 08151-269270
Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich per Internet unter www.fischerpruefung-online.bayern.de anzumelden.
Antragstellung
Der Fischereischein kann nur am Hauptwohnsitz der zuständigen Gemeinde beantragt werden.
Für den Jugendfischereischein sind folgende Unterlagen erforderlich:
Kosten
Fischereigebühr:
Fischereiabgabe:
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Es ist auch möglich, Termine zu vereinbaren, die außerhalb der Öffnungszeiten liegen.