Oberseebad

Eindrücke von der Einweihung des Blöscher-Towers

© Alle Rechte vorbehalten Stadt Füssen
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Oberseebad

Badesee

Bad Faulenbach

Alatseestrasse 25

Oberseebad

Öffnungszeiten/Sprechzeiten

Montag
10:00 - 20:00 Uhr
Dienstag
10:00 - 20:00 Uhr
Mittwoch
10:00 - 20:00 Uhr
Donnerstag
10:00 - 20:00 Uhr
Freitag
10:00 - 20:00 Uhr
Samstag
10:00 - 20:00 Uhr
Sonntag
10:00 - 20:00 Uhr

Bei schlechtem Wetter geschlossen.

Eintrittspreise

  • Tageskarte: Frei
  • Abendkarte (ab 17 Uhr): Frei
  • 10er-Karte: Frei
  • Saisonkarte: Frei

  • Tageskarte: 2 €
  • Abendkarte (ab 17 Uhr): 1 €
  • 10er-Karte: 18 €
  • Saisonkarte: 42,50 €

  • Tageskarte: 5 € (inkl. 1,50 € Verzehrbon für Kiosk) 
  • Abendkarte (ab 17 Uhr): 2,50 €
  • 10er-Karte: 31,50 €
  • Saisonkarte: 62 €

  • Tageskarte: 3,50 €
  • Abendkarte (ab 17 Uhr): 2,50 €
  • 10er-Karte: 31,50 €
  • Saisonkarte: 62 €

  • Tageskarte: 9,50 € (inkl. 1,50 € Verzehrbon für Kiosk)
  • Abendkarte (ab 17 Uhr): 7 €
  • 10er-Karte: 72 €
  • Saisonkarte: 139 €

  • Tageskarte: 6 € (inkl. 1,50 € Verzehrbon für Kiosk)
  • Abendkarte (ab 17 Uhr): 3,50 €
  • 10er-Karte: 40,50 €
  • Saisonkarte: 79 €

  • Tageskarte: 1,30 €
  • Abendkarte (ab 17 Uhr): 0,80 €

Sonstige Gebührenermäßigungen

  • Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 % und darüber haben die für Jugendliche festgesetzten Gebühren zu bezahlen
  • Schwerbehinderte Jugendliche mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 % und darüber haben die für Kinder festgesetzten Gebühren zu bezahlen. Diese Regelung gilt analog auch für den Erwerb von Abend-, 10er- und Saisonkarten
  • Begleitpersonen von Behinderten haben unter der Voraussetzung freien Eintritt, dass ein entsprechender Eintrag im Behindertenausweis vermerkt ist
  • Oben genannten Regelungen gelten auch für Schüler, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienste (BuFDi, FSJ, FÖS bzw. EVS), Inhaber der Jugendleiter-Card, Ehrenamtskarte, ab 18. Lebensjahr, Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII sowie nach 1 AsylbLG, wenn die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis nachgewiesen werden kann (Ausweis, Bestätigung usw.)
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