Gewerbeamt

Herzlich Willkommen beim Gewerbeamt der Stadt Füssen.

Wir freuen uns, dass wir Ihnen über unseren Internetauftritt gewerberechtliche Vorgänge zur Verfügung stellen können.

Folgende Leistungsangebote können im Gewerbeamt in Anspruch genommen werden:

Gewerbe An-  Ab- und Ummeldung              

Gewerbeanzeige

Selbständige Gewerbetreibende sind verpflichtet

  • den Beginn der Tätigkeit
  • die Verlegung des Betriebes
  • die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit
  • die Aufgabe des Betriebes (vollständige Abmeldung bzw. Verlegung des Betriebssitzes in einen anderen Meldebezirk)

anzuzeigen.


Diese Verpflichtung gilt sowohl bei Angelegenheiten, die die Hauptniederlassung betreffen, als auch bei solchen, die sich auf eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle beziehen.

GbR
Bei der An-, Ab- und Ummeldung einer GbR, muss von jedem Gesellschafter eine gesonderte Meldung erfolgen, der geschäftsführend- oder vertretungsberechtigt ist.

Wann ist anzuzeigen ?
Die Gewerbeanzeige hat gleichzeitig mit Beginn, Änderung oder Aufgabe der Tätigkeit zu erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei im Handelsregister eingetragenen Firmen (z.B. einer GmbH) u. bei eingetragenen Kaufleuten (e.K.) den Registerauszug (bei Neuanmeldung und Änderung der Rechtsform bzw. des Firmennamens !)
  • bei einer GmbH & Co.KG ist der Handelsregisterauszug von der “GmbH” und der “Co.KG” erforderlich
  • bei einer GmbH in Gründung den notariellen Gründungsvertrag vom Notar'


Welche Gebühren fallen an ?

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Link zum Antrag)

Bei bestimmten erlaubnispflichtigen Gewerbe (z. B. Schmuckhandel, Schlüsseldienste usw.) und Gastgewerbe muss zur Gewerbeanmeldung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (und zusätzlich ein Führungszeugnis) eingeholt werden.

Gebühr: 13,00 €

An-/ Ab-/ Ummeldung online

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis

Aus besonderem Anlaß kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Vereinsfest, Sommerfest usw.) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.


Nach der Neufassung des Gaststättengesetzes, das zum 01.07.2005 in Kraft getreten ist, ist eine Gaststättenerlaubnis nur noch dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden.


Der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken ist von der Genehmigungspflicht befreit.


Die Antragstellung erfolgt schriftlich, der Antrag ist innerhalb von 2 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen

PDF –  Antrag auf eine vorläufige Gaststättenerlaubnis

Welche Gebühren fallen an ?
30,00 Euro pro Tag

Was ist ein Wanderlager ?

Unter einem Wanderlager gem. § 56 a der Gewerbeordnung versteht man solche Verkaufsveranstaltungen, bei denen ein Gewerbetreibender außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer behördlich festgesetzten Messe, eine Ausstellung oder eines Marktes – im Reisegewerbe – von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren zum sofortigen Verkauf anbietet oder Bestellungen auf Waren annimmt.

Anzeigepflicht bei öffentlicher Ankündigung

Wird auf eine Wanderlagerveranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen, so ist diese spätestens zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde (Gemeinde / Stadt) anzuzeigen.

Die Ankündigung kann durch Plakate, Zeitungsanzeigen, Rundschreiben usw. erfolgen. In der öffentlichen Ankündigung sind anzugeben der Ort der Veranstaltung und die Art der Ware oder Dienstleistung, die vertrieben wird. Es ist verboten, in der öffentlichen Ankündigung unentgeltliche Zuwendungen (Waren oder Leistungen) einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen anzukündigen.

Inhalt der Anzeige

Die Anzeige eines Wanderlagers muss folgende Angaben beinhalten:

  • Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Name des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, sowie die Adresse der Wohnung oder der gewerblichen Niederlassung dieser Personen,
  • Wortlaut und Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung

Als Anlage ist eine Kopie der Reisegewerbekarte beizufügen.

Rathaus

Öffnungszeiten/Sprechzeiten

Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine zu vereinbaren, die außerhalb der Öffnungszeiten liegen.