Fundbüro

Das Fundbüro der Stadt Füssen ist zuständig für das Stadtgebiet Füssen, Bad Faulenbach, Weißensee (Alatsee) und Hopfen am See. 
Sie möchten wissen ob Fundgegenstände abgegeben worden sind? Erkundigen Sie sich unter Tel. +49 8362 903-129 oder per Mail an: fundbuero[at]stadt-fuessen.de.

Wichtiger Hinweis zu Fahrrädern:
Zumeist herrenlose Fahrräder, die nicht gesichert sind, können frühestens nach vier Wochen bei der Polizei abgegeben werden. Die Polizei überprüft ob eine Anzeige wegen Diebstals vorliegt.
 

Fundbüro Online

Voraussetzungen

Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr wert ist als 10 Euro, müssen Sie den Gegenstand in einem Fundbüro abgeben.
Gegenstände, die Sie im Zuständigkeitsbereich der Stadt Füssen gefunden haben, nimmt das Fundbüro oder die Polizeiinspektion Füssen entgegen.
Fahrräder muss die Polizei annehmen. Es muss überprüft werden, ob ein Rad als gestohlen gemeldet wurde.
Bei entlaufenen Tieren wenden Sie sich zuerst an die Polizei. Tiere können nur im Tierheim Rieden am Forggensee untergebracht werden.
Waffen können nur bei der Polizei oder der Waffenbehörde (Landratsamt Ostallgäu) abgegeben werden.
Haben Sie etwas im Zug, im Bus oder am Bahnhof gefunden, wenden Sie sich bitte an die Bayerische Regionalbahn (BRB),
an den Regionalverkehr Allgäu (RVA) oder an die Deutsche Bahn (DB).

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

Die Abgabe von Fundsachen ist gebührenfrei

Rechtliche Grundlagen

§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Art. 19 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)

Voraussetzungen

Wenn Sie etwas verloren haben, kann es erfahrungsgemäß drei bis fünf Tage dauern, bis es beim Fundbüro agegeben wird.
Bei Gegenständen, die Sie im Zuständigkeitsbereich der Stadt Füssen verloren haben, können Sie den Verlust persönlich oder über das Onlineportal an das Fundbüro melden. Sie erhalten eine Rückmeldung, wenn der Gegenstand tatsächlich bei uns registriert ist. Wir prüfen bis zu vier Monate nach Ihrer Meldung, ob die Fundsache abgegeben wurde. Wenn Sie nichts von uns hören, konnten wir den Gegenstand nicht ermitteln.

Bei Fundgegenständen, die sich jemandem persönlich zuordnen lassen (beispielsweise Ausweise, Pässe, Handys mit SIM-Karten), werden die Besitzerinnen und Besitzer schriftlich informiert. Handelt es sich um einen Gegenstand, der sich nicht einer bestimmten Person zuordnen lässt (beispielsweise Schirm, Kleidung, Brille), können Sie persönlich bei uns vorbeikommen.
Zur Besichtigung von Fahrrädern / Scootern und höherwertigen Gegenständen (beispielsweise Schmuck, Kamera, Uhr) bitten wir Sie darum, einen Termin zu vereinbaren.
Bei Gegenständen, die Sie in Zügen oder Bussen und am Bahnhof verloren haben, wenden Sie sich bitte an die Bayerische Regionalbahn (BRB), an den Regionalverkehr Allgäu (RVA) oder an die Deutsche Bahn (DB).
Für Schirme, Handschuhe, Brillen und ähnliche Kleingegenstände gibt es keine Online-Meldung. Um eine Verwechslung bei Massenfundsachen auszuschließen, kommen Sie bitte persönlich ins Fundbüro.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

Die Abgabe einer Verlustmeldung ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Art. 19 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)

Voraussetzungen

Sie sind Verliererin/Verlierer oder Finderin/Finder einer Fundsache und wurden benachrichtigt, dass Sie die Fundsache abholen können?
Das Fundbüro steht, entsprechnend der Öffnungszeiten, oder nach Terminvereinbarung, zur Verfügung.
Sie möchten Fundgegenstände besichtigen?
Die Fundsachen können mit Terminvereinbarung besichtigt werden.
Die möchten verlorene Fahrräder besichtigen oder abholen?
Zur Besichtigung oder Abholung müsen Sie einen Termin vereinbaren. Das Fahhrad-Lager befindet sich außerhalb des Rathauses der Stadt Füssen.
Sie waren Finderin/Finder von einem Fahrrad und wurden benachrichtigt?
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können Sie als Finder*in das Fahrrad, mit Terminvereinbarung, bei uns abholen.
Wenn eine Fundsache Name und Adresse des Eigentümers enthält oder sich Name und Adresse ermitteln lassen, benachrichtigen wir Sie automatisch.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass
Die Abholung durch Dritte ist mit Ausweis, schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie der/des Vollmachtgebers/Vollmachtgeberin möglich
Minderjährige benötigen eine schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten
Eigentumsnachweis (beispielsweise Zweitschlüssel, Kaufvertrag, Zertifikat)

Gebühren

Abholung von Fundsachen gebührenfrei

Rechtliche Grundlagen

§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 9 Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren von Fundbehörden (FundV)
Art. 19 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)

  • Was ist eine Fundsache?
    Fundsachen sind verlorene Sachen. Dazu zählen nicht hinterlegte, abgestellte oder entsorgte Dinge, z.B. alte Autoreifen, abgelaufene Medikamente, Möbelstücke oder Fernsehgeräte; diese Dinge sind von der Annahme durch das Fundbüro ausgeschlossen.
     
  • Welche Fundsachen werden nicht angenommen?
    Leicht verderbliche und abgelaufene Lebensmittel, Medikamente, beschädigte oder verschmutzte Gegenstände, die wertlos sind, Gegenstände, die besonders gelagert werden müssen, wie z.B. Feuerlöscher, Gasflaschen, Kanister mit unbekanntem Inhalt, Batterien, Chemikalien, motorisierte Vehikel (ausser ggf. E-Bikes oder E-Scooter), Gegenstände, die  gesondert entsorgt werden müssen, wie z.B. alte Möbel, Autoreifen, Elektrogeräte, Gaskartuschen, Feuerlöscher, Batterien, Chemikalien, motorisierte Vehikel. Bei Fragen zur Entsorgung dieser und ähnlicher Gegenstände, wenden Sie sich bitte an das zuständige Abfallwirtschaftsamt (Landratsamt Ostallgäu).
     
  • Was genau passiert, wenn ich eine Fundsache abgebe?
    Es wird eine Fundanzeige ausgestellt. Sie beinhaltet i.d.R. folgende Punkte:
    Finderdaten
    Fundtag
    Fundort
    Beschreibung der Fundsache
    Ihr Einverständnis mit der Herausgabe der Fundsache an einen Berechtigten.
    Ihr Anspruch auf Finderrechte, wie zum Beispiel Finderlohn
     
  • Wie schnell kommt eine Fundsache ins Fundbüro?
    In der Regel dauert es drei bis fünf Werktage, es können natürlich auch längere Zeiträume vergehen, bis Fundsachen bei uns abgegeben werden. Regelmäßig bekommen wir Fundsachen von:
    Anlieferung von Personen - fallbezogen, während der Öffnungszeiten des Fundbüros
    Polizeiinspektion Füssen - zwei bis drei Mal pro Woche
    Städtische Einrichtungen/Unternehmen (Museum, Galerie, Bibliothek, Forggensee-Schifffahrt, Füssen-Tourismus) - fallbezogen
     
  • Wie lange werden Fundstücke vom Fundbüro aufbewahrt?

    Fundsachen werden in der Regel sechs Monate aufbewahrt.
    Sollten geringwertige Fundsachen eintreffen, werden diese maximal vier Wochen aufbewahrt.
     

  • Was passiert mit Fundsachen, die nicht abgeholt werden?
    Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gehen diese Fundsachen in das Eigentum der Stadt Füssen über, sofern die/der Finderin/Finder keine Rechte geltend gemacht hat. Sie werden dann versteigert, sozialen Zwecken zugeführt oder entsorgt. Selbstverständlich wird dabei der Datenschutz berücksichtigt.
     

  • Was passiert wenn mir etwas gestohlen wurde?
    Ist Ihnen eine Sache gestohlen worden, müssen Sie unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten. Bei Fahrrädern ist die Anzeige zwingende Voraussetzung für die Aushändigung an die/den Verliererin/Verlierer und für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Sollte sich die Sache als nicht gestohlen erweisen, müssen Sie die Anzeige zurücknehmen.
    Debit-, Kredit- und Handykarten sollten Sie unverzüglich sperren lassen.
     
  • Kann eine Fundsache auch durch eine andere Person abgeholt werden bzw. verschickt werden?
    Wenn Sie als Verliererin/Verlierer bzw. Finderin/Finder nicht persönlich erscheinen können, besteht die Möglichkeit, mittels schriftlicher Vollmacht, Ausweiskopie des/der Vollmachtgebenden und Ausweisdokument des/der Bevollmächtigten, Fundsachen durch eine dritte Person abholen zu lassen. Der Versand von digitalen Datenträgern (Smartphones, Laptops, Tablets) ist ins Ausland nicht möglich. Es besteht ein Versandverbot, Lithium-Ionen-Akkus sind Gefahrgut. Fundsachen versenden wir auf Anfrage nur außerhalb Füssens und umgebung. Zudem müssen vor dem Versand die Kosten erstattet werden, hierbei gelten die Standardkonditionen der Deutschen Post.
     
  • Wie hoch ist der Finderlohn?
    Anspruch gemäß § 971 BGB: Bis zu einem Wert einer Sache von 500 Euro beträgt der Finderlohn 5 Prozent des Wertes. Ist eine Sache mehr als 500 Euro wert, dann beträgt der Finderlohn 3 Prozent. Beispiel: Wert der Sache: 800 Euro, 5 Prozent bis 500 Euro = 25 Euro, 3 Prozent für die restlichen 300 Euro = 9 Euro, macht zusammen 34 Euro Finderlohn.
     
  • Muss Finderlohn gezahlt werden?
    Wenn die/der Finderin/Finder diesen beanstprucht, müssen Sie Finderlohn zahlen. Nach § 971 BGB, 5% bis zum Wert von 500 Euro, 3% ab einem Wert über 500 Euro. Wenn der/dem Finderin/Finder Aufwendungen entstanden sind (z.B. Transport, Lagerung), müssen diese erstattet werden.
    Abweichende Regelungen gelten für Funde in Geschäften, Behörden und im öffentlichen Personennahverkehr.
     
  • Handy / Smartphone:
    Das Fundbüro erfasst Marke und Modellbezeichnung, wenn möglich auch die SIM-Kartennummer und die die IMEI-Gerätenummer. Zur Abholung benötigen wir wenigstens eines der folgenden Nachweise: Originalverpackung, Kassenzettel, Mobilfunkvertrag, Entsperr-PIN. Wenn bis Ablauf der Aufbewahrungsfrist kein/keine Verliererin/Verlierer ermittelt werden kann, werden Smartphones und Speicherkarten vernichtet, um den Datenschutz zu gewährleisten.
     
  • Weitere Datenspeicher:
    Geräte wie Notebook, Netbook oder Tablet, sowie Datenträger wie USB-Sticks oder Speicherkarten, werden aufgenommen und erfasst. Wenn bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist keine/kein Verliererin/Verlierer ermittelt werden kann, werden die Speichergeräte (Festplatten, USB-Sticks, Speicherkarten), aber auch Smartphones und Tablets vernichtet, um den Datenschutz zu gewährleisten.
     
  • Ausweisdokumente/Führerscheine Ausland:
    Ausländische Dokumente von Personen, die nicht in Füssen gemeldet sind, weden über das Bundesverwaltungsamt Köln an die jeweiligen Botschaften der Länder verschickt.
     
  • Ausweisdokumente/Führerscheine Inland:
    Dokumente von Personen, die nicht in Füssen gemeldet sind, werden an die ausstellende Behörde verschickt
     
  • In Füssen gemeldete Verliererinnen/Verlierer von Ausweisdokumenten werden schriftlich benachrichtigt. Bevor Sie einen neuen Ausweis beantragen, sollten Sie etwa vier Wochen warten. Haben Sie bereits einen neuen Ausweis beantragt, müssen Sie den alten Ausweis der ausstellenden Behörde unverzüglich zurückgeben.
     
  • Bankkarten (Debit / Kredit):
    Bankkarten von Personen, die nicht in Füssen gemeldet sind, werden an das jeweilige Geldinstitut verschickt.
     
  • Schlüssel:
    Bitte bringen Sie einen Vergleichs-/ Zweitschlüssel zum Abgleich mit. Ist das Eigentum zweifelhaft, händigen wir den Schlüssel/Schlüsselbund nur gegen zusätzliche Unterschrift und ggf. Zahlung eines Pfandes in Höhe von 50 Euro aus. Das Pfandgeld wird bei Rückgabe / Vorlage eines Nachweises zurückerstattet.

An folgende Stellen können Sie sich wenden, wenn Gegenstände nicht im öffentlichen Raum des Zuständigkeitsbereichs der Stadt Füssen gefunden oder verloren wurden:

  • Deutsche Bahn AG (DB)
    Fundservice
    DB Fernverkehr AG, DB Regio AG,
    DB RegioNetz Verkehrs-GmbH SüdostBayernBahn
     
  • DB RegioBusBayern GmbH
    Fundservice
    Regionalverkehr Allgäu GmbH (RVA),
    Moosangerweg 18
    87629 Füssen
    Tel.: +49 8362 9390505
     
  • Bayerische Regionalbahn GmbH (BRB)
    Fundbüro
    fundbuero(at)brb.de
    Kundencenter Holzkirchen
     
  • Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
    Polizeiinsektion Füssen
    Herkomerstraße 17
    87629 Füssen
    Tel.: +49 8362 9123-0
     
  • Landratsamt Ostallgäu
    Waffenrecht
    Schwabenstraße 11
    87616 Marktoberdorf
    Tel.: +49 8342 911-0
     

  • Tierheim Rieden am Forggensee
    Tierschutzverein Füssen & Umgebung e.V.
    Bachtalstraße 38
    87669 Rieden am Forggensee
    Tel.: +49 8362 3390

In unregelmäßigen Abständen veranstaltet das Fundbüro der Stadt Füssen Versteigerungen oder Freiverkäufe, von nicht abgeholten Fundsachen. Vor dem eigentlichen Termin einer Versteigerung erfolgt, gemäß §§ 980, 981 und 983 BGB, eine Bekanntmachung der zu ersteigernden Gegenstände.

Präsenz-Versteigerungen

  • Die Termine der Präsenzversteigerungen werden 6 Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht.
    Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung versteigert.
    Bei der Versteigerung werden jeweils die Art und der Einstiegspreis der zur Versteigerung kommenden Sache genannt.
    Mehrgebote müssen mindestens betragen:

    5 Euro (bei Summen von 1 bis 200 Euro)
    10 Euro  (bei Summen von 200 bis 300 Euro)
    20 Euro (bei Summen von 300 bis 500 Euro)
    25 Euro (bei Summen von 500 bis 1000 Euro)
    50 Euro (bei Summen über 1000 Euro)
     
  • Der Erteilung des Zuschlags geht ein dreimaliger Aufruf des Meistgebots voraus.
    Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf Sie über. Sie müssen den gebotenen Betrag sofort bar zahlen und die ersteigerten Gegenstände noch am Versteigerungstag mitnehmen.
     
  • Bei Präsenz-Versteigerungen werden verschiedene Gegenstände versteigert, zum Beispiel:
    Kameras, Schmuck, Bekleidung, Brillen, Schirme, Spielwaren, Sportartikel, Haushalts- und Kosmetikartikel, Werkzeug, Musikinstrumente, Unterhaltungselektronik, Fahrräder.
     
  • Bei Präsenzversteigerungen können die zu versteigernden Gegenstände am Versteigerungstag kurz vor Beginn der Versteigerung am Veranstaltungsort vorbesichtigt werden. Nähere Informationen sind der Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

Voraussetzungen

Bekanntmachung, Festlegung eines Versteigerungstermins

Gebühren

Beim ersteigern von Gegenständen
Barzahlung Kasse vor Ort

Rechtliche Grundlagen

§§ 980, 981, 983, 384 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)