Das Fundbüro der Stadt Füssen ist zuständig für das Stadtgebiet Füssen, Bad Faulenbach, Weißensee (Alatsee) und Hopfen am See.
Sie möchten wissen ob Fundgegenstände abgegeben worden sind? Erkundigen Sie sich unter Tel. +49 8362 903-129 oder per Mail an: fundbuero[at]stadt-fuessen.de.
Wichtiger Hinweis zu Fahrrädern:
Zumeist herrenlose Fahrräder, die nicht gesichert sind, können frühestens nach vier Wochen bei der Polizei abgegeben werden. Die Polizei überprüft ob eine Anzeige wegen Diebstals vorliegt.
Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr wert ist als 10 Euro, müssen Sie den Gegenstand in einem Fundbüro abgeben.
Gegenstände, die Sie im Zuständigkeitsbereich der Stadt Füssen gefunden haben, nimmt das Fundbüro oder die Polizeiinspektion Füssen entgegen.
Fahrräder muss die Polizei annehmen. Es muss überprüft werden, ob ein Rad als gestohlen gemeldet wurde.
Bei entlaufenen Tieren wenden Sie sich zuerst an die Polizei. Tiere können nur im Tierheim Rieden am Forggensee untergebracht werden.
Waffen können nur bei der Polizei oder der Waffenbehörde (Landratsamt Ostallgäu) abgegeben werden.
Haben Sie etwas im Zug, im Bus oder am Bahnhof gefunden, wenden Sie sich bitte an die Bayerische Regionalbahn (BRB),
an den Regionalverkehr Allgäu (RVA) oder an die Deutsche Bahn (DB).
Personalausweis oder Reisepass
Die Abgabe von Fundsachen ist gebührenfrei
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Art. 19 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
Wenn Sie etwas verloren haben, kann es erfahrungsgemäß drei bis fünf Tage dauern, bis es beim Fundbüro agegeben wird.
Bei Gegenständen, die Sie im Zuständigkeitsbereich der Stadt Füssen verloren haben, können Sie den Verlust persönlich oder über das Onlineportal an das Fundbüro melden. Sie erhalten eine Rückmeldung, wenn der Gegenstand tatsächlich bei uns registriert ist. Wir prüfen bis zu vier Monate nach Ihrer Meldung, ob die Fundsache abgegeben wurde. Wenn Sie nichts von uns hören, konnten wir den Gegenstand nicht ermitteln.
Bei Fundgegenständen, die sich jemandem persönlich zuordnen lassen (beispielsweise Ausweise, Pässe, Handys mit SIM-Karten), werden die Besitzerinnen und Besitzer schriftlich informiert. Handelt es sich um einen Gegenstand, der sich nicht einer bestimmten Person zuordnen lässt (beispielsweise Schirm, Kleidung, Brille), können Sie persönlich bei uns vorbeikommen.
Zur Besichtigung von Fahrrädern / Scootern und höherwertigen Gegenständen (beispielsweise Schmuck, Kamera, Uhr) bitten wir Sie darum, einen Termin zu vereinbaren.
Bei Gegenständen, die Sie in Zügen oder Bussen und am Bahnhof verloren haben, wenden Sie sich bitte an die Bayerische Regionalbahn (BRB), an den Regionalverkehr Allgäu (RVA) oder an die Deutsche Bahn (DB).
Für Schirme, Handschuhe, Brillen und ähnliche Kleingegenstände gibt es keine Online-Meldung. Um eine Verwechslung bei Massenfundsachen auszuschließen, kommen Sie bitte persönlich ins Fundbüro.
Personalausweis oder Reisepass
Die Abgabe einer Verlustmeldung ist gebührenfrei.
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Art. 19 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
Sie sind Verliererin/Verlierer oder Finderin/Finder einer Fundsache und wurden benachrichtigt, dass Sie die Fundsache abholen können?
Das Fundbüro steht, entsprechnend der Öffnungszeiten, oder nach Terminvereinbarung, zur Verfügung.
Sie möchten Fundgegenstände besichtigen?
Die Fundsachen können mit Terminvereinbarung besichtigt werden.
Die möchten verlorene Fahrräder besichtigen oder abholen?
Zur Besichtigung oder Abholung müsen Sie einen Termin vereinbaren. Das Fahhrad-Lager befindet sich außerhalb des Rathauses der Stadt Füssen.
Sie waren Finderin/Finder von einem Fahrrad und wurden benachrichtigt?
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können Sie als Finder*in das Fahrrad, mit Terminvereinbarung, bei uns abholen.
Wenn eine Fundsache Name und Adresse des Eigentümers enthält oder sich Name und Adresse ermitteln lassen, benachrichtigen wir Sie automatisch.
Personalausweis oder Reisepass
Die Abholung durch Dritte ist mit Ausweis, schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie der/des Vollmachtgebers/Vollmachtgeberin möglich
Minderjährige benötigen eine schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten
Eigentumsnachweis (beispielsweise Zweitschlüssel, Kaufvertrag, Zertifikat)
Abholung von Fundsachen gebührenfrei
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 9 Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren von Fundbehörden (FundV)
Art. 19 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
Wie lange werden Fundstücke vom Fundbüro aufbewahrt?
Fundsachen werden in der Regel sechs Monate aufbewahrt.
Sollten geringwertige Fundsachen eintreffen, werden diese maximal vier Wochen aufbewahrt.
Was passiert mit Fundsachen, die nicht abgeholt werden?
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gehen diese Fundsachen in das Eigentum der Stadt Füssen über, sofern die/der Finderin/Finder keine Rechte geltend gemacht hat. Sie werden dann versteigert, sozialen Zwecken zugeführt oder entsorgt. Selbstverständlich wird dabei der Datenschutz berücksichtigt.
An folgende Stellen können Sie sich wenden, wenn Gegenstände nicht im öffentlichen Raum des Zuständigkeitsbereichs der Stadt Füssen gefunden oder verloren wurden:
Landratsamt Ostallgäu
Waffenrecht
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Tel.: +49 8342 911-0
Tierheim Rieden am Forggensee
Tierschutzverein Füssen & Umgebung e.V.
Bachtalstraße 38
87669 Rieden am Forggensee
Tel.: +49 8362 3390
In unregelmäßigen Abständen veranstaltet das Fundbüro der Stadt Füssen Versteigerungen oder Freiverkäufe, von nicht abgeholten Fundsachen. Vor dem eigentlichen Termin einer Versteigerung erfolgt, gemäß §§ 980, 981 und 983 BGB, eine Bekanntmachung der zu ersteigernden Gegenstände.
Bekanntmachung, Festlegung eines Versteigerungstermins
Beim ersteigern von Gegenständen
Barzahlung Kasse vor Ort
§§ 980, 981, 983, 384 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)