Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und am Wahltag
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen und sind Sie in Füssen am 12.01.2025 mit Hauptwohnsitz gemeldet, werden Sie automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis von München eingetragen.
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, sich aber sich gewöhnlich im Füssener Stadtgebiet aufhalten, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Auch wenn Sie als Deutsche*r im Ausland leben, sind Sie wahlberechtigt. Dann müssen Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis mit einem eigenen Formular stellen – siehe unter „Deutsche im Ausland“.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 02.02.2025 allen Wahlberechtigten zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie:
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.
Falls Sie kurz vor der Wahl umgezogen sind, eingebürgert wurden oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben und sich nicht sicher sind, ob Sie wahlberechtigt sind, fragen Sie bitte ebenfalls beim Wahlamt nach.
Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen.
Den richtigen Wahlraum können Sie beim Wahlamt erfragen.
Wenn Sie als Deutsche*r im Ausland leben, aber nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man Sie als Auslandsdeutsche*r.
Die Bundeswahlleitung informiert Sie als Auslandsdeutsche*r im Internet und stellt die Formulare für den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zum Herunterladen bereit.