Der Planungs- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 07.05.2024 in öffentlicher Sitzung nach Kenntnisnahme der Stellungnahmen und Abwägung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 77 – Vorderer Galgenbichl in der Fassung vom 07.05.2024 als Satzung.
Inkrafttreten am 19.07.2024
Mit Bescheid vom 02.07.2024, Geschäftszeichen 40-6100-13/22, genehmigte das Landratsamt Ostallgäu gemäß § 6 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die von der Stadt Füssen am 07.05.2024 beschlossene 47. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus den Planzeichnungen, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.05.2024. Mit der Bekanntmachung am 08.07.2024 wurde die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Füssen wirksam.