Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 77 - Vorderer Galgenbichl und 47. Änderung des Flächennutzungsplans

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen hat am 02.11.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 77 – Vorderer Galgenbichl aufzustellen. Der Stadt Füssen liegt ein Antrag auf die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor. Der Ferienhof AllgäuMax möchte an dieser Stelle das touristische Angebot mit einem Ausbau der Unterkünfte, der landwirtschaftsnahen Angebote und weiterer landwirtschaftlicher Gebäude erweitern.

Beteiligung

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte in öffentlicher Sitzung am 06.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplans jeweils in der Fassung vom 06.02.2024 und beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 77 – Vorderer Galgenbichl bestehend aus der Planzeichnung, der Satzung und Begründung mit Umweltbericht und Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der 47. Änderung des Flächennutzungsplans bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung jeweils in der Fassung vom 06.02.2024 werden in der Zeit vom Dienstag, 05.03.2024 bis Donnerstag, 04.04.2024 im Internet unter der Internetadresse: www.stadt-fuessen.org/bebauungsplan-n-77 der Stadt Füssen veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Entwürfe in der Zeit vom Dienstag, 05.03.2024 bis Donnerstag, 04.04.2024 im Rathaus der Stadt Füssen (Lechhalde 3, 87629 Füssen), im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.