Inkrafttreten: 23.05.2002
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen hat am 06.12.2007 die vorhabenbezogene vierte Änderung des Bebauungsplanes N 10 Moosangerweg – Ost, in der Fassung vom 06.11.2007 als Satzung beschlossen (Ausweisung der FlNr. 1441 als SO zur Errichtung eines Gartencenters). Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte am 20.07.2011. Der Bebauungsplan N 10 Moosangerweg Ost, vorhabenbezogene vierte Änderung trat mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 01.10.2013 den Bebauungsplan N 10 Moosangerweg Ost, vorhabenbezogene fünfte Änderung in der Fassung vom 28.05.2013 als Satzung. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte am Mittwoch, 06.11.2013. Der Bebauungsplan N 10 Moosangerweg Ost, vorhabenbezogene fünfte Änderung trat mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 13.10.2020 den Bebauungsplan N 10 – Moosangerweg Ost, sechste Änderung in der Fassung vom 13.10.2020 als Satzung.
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.
Amtliche Bekanntmachung (PDF) in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt am Dienstag 27.10.2020 und Aushang im Schaukasten am Rathaus vom Dienstag, 27.10.2020 bis Freitag, 27.11.2020.
Amtliche Bekanntmachung (PDF) Aushang im Schaukasten am Rathaus und Aushang im Flur des ersten Obergeschosses im Rathaus mit den Bebauungsplanunterlagen vom Dienstag, 27.10.2020 bis Freitag, 27.11.2020.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 01.02.20221 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan N 10 – Moosangerweg Ost, vorhabenbezogene siebte Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), jeweils in der Fassung vom 07.12.2021, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Amtliche Bekanntmachung (PDF) des Satzungsbeschlusses am 04.04.2022. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses trat die vorhabenbezogene siebte Änderung am 04.04.2022 in Kraft.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 02.02.2021 die Einleitung einer achten Änderung des Bebauungsplanes N 10 – Moosangerweg Ost. Mit dieser soll insbesondere auf dem Grundstück Fl.Nr. 1439/1 Gmkg. Füssen die beantragte Vergrößerung der Verkaufsfläche verbunden mit einer Attraktivierung des Ladengeschäfts zugelassen werden. Die Abwicklung des Verfahrens im Wege einer vorhabenbezogenen Änderung mit städtebaulichem Vertrag ist zu prüfen. In dieser Hinsicht wird das kommunale Einvernehmen zu dem Bauvorhaben erteilt.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte am 07.09.2021 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf des Bebauungsplans N 10 – Moosangerweg Ost, vorhabenbezogene achte Änderung und beauftragte die Verwaltung mit der erneuten Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB). Durch den vorliegenden gegenständlichen Änderungsbebauungsplan wird das Baufenster und die Zulässigkeit von Stellplätzen und Nebenanlagen außerhalb des Baufensters neu geregelt.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom Montag, 13.12.2021 bis Donnerstag, 30.12.2021 im Rathaus der Stadt Füssen öffentlich aus.