Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 4 – Bebele nördlich der Ringstraße

Erste Änderung

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 05.07.2022 den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 4 – Bebele nördlich der Ringstraße, vorhabenbezogenen erste Änderung nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 05.07.2022 als Satzung.

Dieser Beschluss wurde am 19.07.2022 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft.

Vorhabenbezogene zweite Änderung

Beteiligung

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte in öffentlicher Sitzung am 10.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 10.09.2024 und beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB wird angewendet.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 10.09.2024 wird in der Zeit vom Dienstag, 24.09.2024 bis Donnerstag, 24.10.2024 hier veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 10.09.2024 in der Zeit vom Dienstag, 24.09.2024 bis Donnerstag, 24.10.2024 im Rathaus der Stadt Füssen (Lechhalde 3, 87629 Füssen), im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.