Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 60 – Sonnenstraße Ost

Vor dem Hintergrund der Corona-Infektion hat der Füssener Stadtrat entschieden, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode nicht mehr in voller Besetzung zu tagen. Stattdessen wurde der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss mit den Befugnissen eines nach der Gemeindeordnung vorgesehenen Ferienausschusses ausgestattet, der insoweit anstelle des Stadtrates entscheidet.

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 21.04.2020 den vorhabenbezogener Bebauungsplan W 60 – Sonnenstraße Ost in der zur Sitzung vorgelegten Fassung als Satzung.