Bebauungsplan W 80 - Gewerbedreieck

Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 31.05.2022 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung und Erschließung weiterer Gewerbeflächen im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1084, 1086, 1160, 1161, 1162, 1163, 1158 und 1163/1 der Gemarkung Füssen. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Angebote für die Architektenleistungen für die Bauleitplanung einzuholen und die nötigen Untersuchungen (z.B. Vermessung, Bodenuntersuchung usw.) zu beauftragen.

Frühzeitige Beteiligung

Der Stadtrat der Stadt Füssen billigte am 25.10.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans W 80 – Gewerbedreieck in der Fassung vom 25.10.2022 und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung mit Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 25.10.2022) liegt in der Zeit Donnerstag, 17.11.2022 bis Montag, 19.12.2022 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und kann dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.