Bebauungsplan W 20 - Gewerbegebiet West

Ursprünglicher Plan

Gebiet westlich der Froschenseestraße.

Inkrafttreten: 18.10.1982

Trat mit Bekanntmachung der zweiten Änderung am 01.06.2017 außer Kraft.

Erste Änderung

Inkrafttreten: 03.05.1999

Trat mit Bekanntmachung der zweiten Änderung am 01.06.2017 außer Kraft.

Zweite Änderung

Der Bebauungsplan W 20 – Gewerbegebiet West, zweite Änderung trat mit dem Tag der Bekanntmachung am 01.06.2017 in Kraft. Die bisherige Fassung sowie die erste und dritte Änderung traten außer Kraft.

Ergänzendes Verfahren zur zweiten Änderung

Der Geltungsbereich wurde in der Südwestecke des Plangebietes um den bisher nicht überplanten Bereich bis zum Bebauungsplan „Gewerbepark Allgäuer Land BA I“ in den Bebauungsplan W 20 – Gewerbegebiet West, zweite Änderung, einbezogen. Der Satzungsbeschluss wurde zunächst am 11.10.2016 gefasst. Auf Grund der Überschneidung mit den Planungsbereichen des Zweckverbandes Allgäuer Land wurde in der Sitzung am 28.11.2017 der Geltungsbereich im Südosten wieder zurückgenommen.

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 28.11.2017 Kenntnis von dem bisherigen Verlauf der Planung. Ebenso wurde der Entwurf des o. g. Bebauungsplanes zur Kenntnis genommen und gebilligt für die Wiederholung der öffentlichen Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§ 3 Abs. 2 – Öffentliche Auslegung – und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB – nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) einzuleiten.

Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, jeweils in der Fassung vom 28.11.2017 lag in der Zeit vom Freitag, 15.12.2017 bis Mittwoch, 31.01.2018 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten, Montag bis Donnerstag, 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag, 8.30 bis 11.30 Uhr von jedermann eingesehen werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sollten in einer der nächsten Sitzungen des Stadtrats behandelt werden.

Zurzeit ruht das ergänzende Verfahren.

Dritte Änderung

Lageplan

Inkrafttreten: 27.12.2010

Trat mit Bekanntmachung der zweiten Änderung am 01.06.2017 außer Kraft.

Vierte Änderung

Eine überbaubare Fläche innerhalb der vierten Bebauungsplanänderung sollte 2011 dem Bedarf einer Grossdiskothek angepasst werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde jedoch mangels Erfordernis eingestellt.

Fünfte Änderung

Inkrafttreten: 21.12.2022 

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 06.12.2022 den Bebauungsplan W 20 – Gewerbegebiet West, fünfte Änderung nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 06.12.2022 als Satzung.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Sechste Änderung

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 05.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan W 20 – Gewerbegebiet West im unten dargestellten Geltungsbereich zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist im Zuge der Wärmeplanung auf den betroffenen Grund-stücken die Voraussetzungen für die Errichtung eines Heizkraftwerks für Wärme aus erneuerbaren Energien zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.09.2023 durch Aushang gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

  • Amtliche Bekanntmachung (PDF) Aushang im Schaukasten am Eingang des Rathauses Füssen in der Zeit vom Montag, 11.09.2023 bis Mittwoch, 11.10.2023

Veränderungssperre

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschloss am 05.09.2023 in öffentlicher Sitzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 20 – Gewerbegebiet West, sechste Änderung zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf wurde als Satzung beschlossen. Die Veränderungssperre wurde am 11.09.2023 durch Aushang ortsüblich bekannt gemacht.

Besonderes Vorkaufsrecht

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschloss am 05.09.2023 in öffentlicher Sitzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 20 – Gewerbegebiet West, sechste Änderung zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Füssen zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf wurde als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde am 11.09.2023 durch Aushang ortsüblich bekannt gemacht.