Winterdienst
Städtische Mitteilung
Was Bürger beachten müssen
Um Unfälle zu vermeiden und möglichen Schadensersatzforderungen vorzubeugen, weisen wir auf die Räum– und Streupflicht von Grundstückseigentümern hin. Diese gilt, wenn es schneit oder glatt ist. An Werktagen müssen demnach Gehwege und -bahnen ab sieben Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab acht Uhr geräumt und gegebenenfalls gestreut werden. Diese Maßnahmen müssen bis 20 Uhr so oft wiederholt werden, wie es zur Verhütung von Unfallgefahren notwendig erscheint.
Bauhof für Schneefall gewappnet
Übrigens: Der städtische Bauhof ist optimal für den Winter gerüstet: Im Lager befinden sich 500 Tonnen Salz, um dieses auszubringen stehen 22 Mitarbeiter und zehn Fahrzeuge bereit. Hinzu kommen sechs Mitarbeiter, die Straßen und Wege mit einer Handschaufel von Schnee und Eis befreien.
Die Bauhofmitarbeiter nehmen beim Räumen und Salzen der Straßen eine Priorisierung vor. Vorrangig geräumt werden stark befahrene Straßen und Strecken des öffentlichen Nahverkehrs - hier insbesondere Schulbuslinien -, Steigungen und vielbefahrene Abschnitte. Bei starken Schnellfällen räumen die Bauhofmitarbeiter diese Bereiche auch mehrmals, um größere Verkehrsbehinderungen zu vermeiden. Die Schicht für die Mitarbeiter des Bauhofs beginnt um 4 Uhr morgens, die Mitarbeiter mit Handschaufeln rücken eine Stunde später aus.
Durch die Priorisierung kann es vorkommen, dass Seitenstraßen in Wohngebieten später oder nicht geräumt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf das bayerische Straßen- und Wegegesetz hin, welches besagt: Räum- und Streupflicht bestehe lediglich für gefährliche und verkehrswichtige Stellen der Fahrbahn. Das heiße im Umkehrschluss: Ein Großteil der Winterdienstmaßnahmen sind freiwillige Leistungen der Stadt.
Wir bitten Autofahrerinnen und Autofahrer, beim Parken darauf zu achten, dass die Räumfahrzeuge passieren können.