Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung

Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.

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Ergänzende Information zum Online Prozess

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Die Schäden werden wie folgt abgewickelt:

  • Von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) werden von der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgewickelt:
    • für Bayern ohne den Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Süd
    • für den Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Ost
       
  • Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden. Diese leitet die Anträge an das jeweils zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weiter, von welchem die weiteren Schritte zur Zahlung der Entschädigung veranlasst werden.

Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Schaden und der Beteiligung der (ausländischen) Streitkräfte Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Regulierungsstelle geltend zu machen.

§ 77 Bundesleistungsgesetz (BLG)
http://bundesrecht.juris.de/blg/__77.html
§ 82 Bundesleistungsgesetz (BLG)
http://bundesrecht.juris.de/blg/__82.html

Zivilprozess; Klage vor dem zuständigen Landgericht

Schadensregulierungsstellen des Bundes
https://www.bundesimmobilien.de/schadensregulierungsstelle-des-bundes-srb-56a7aa19cf2e1e37
Bundeswehr-Dienstleistungszentren
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/infrastruktur-umweltschutz-und-dienstleistungen/organisation-iud/bundeswehr-dienstleistungszentren