Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte

Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.

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Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.

Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.

Art. 100 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Gemeindekasse
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-100
Art. 86 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Kreiskasse
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO-86
§ 42 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
Aufgaben der Kasse
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKommHV-42
§ 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
Kassenanordnungen
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKommHV-38
§ 34 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)
Kassenanordnung
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKommHVDoppik-34
§ 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)
Aufgaben der Kasse
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKommHVDoppik-38