Die Stadt Füssen ist bemüht, Ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für stadt-fuessen.de.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 11.04.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.04.2024 überprüft.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter felix.blersch(at)fuessen.de.
Oder nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen finden Sie untenstehend unter Kontakt.
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html