Bebauungsplan Wörther Straße mit 49. Änderung des Flächennutzungsplans

Für den Bereich am Sportplatz Wörth, wo bereits für Fußball und Tennis Anlagen und Vereinsgebäude sowie Parkplätze eingerichtet sind, beabsichtigt die Stadt Füssen, für die Bewahrung der Attraktivität des ländlich geprägten Umlandes eine Kindertagesstätte mit voraussichtlich zwei Zügen einzurichten. Für den Nachwuchs aus den Weilern der Umgebung (See-Schwarzenbach, Brand, Oberkirch-Steigmühle u.a.) wird diese Betreuungseinrichtung benötigt. Kurze Wege und ein landwirtschafts- und naturnahes pädagogisches Umfeld wird als besonders geeignet erachtet. Die Nähe zu den sportlichen Einrichtungen erlaubt Synergieeffekte bei der Auslastung der vorhandenen Infrastruktur, insbesondere der sportlichen Flächen und der Stellplätze. Die zeitlichen Abläufe der Kinderbetreuung passen sich gut in den Trainings- und Turnierbetrieb der Sportvereine ein.

Frühzeitige Beteiligung

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte in öffentlicher Sitzung am 06.02.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans und den Vorentwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplans jeweils in der Fassung vom 06.02.2024 und beauftragte die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB gemeinsam mit der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans Wörther Straße bestehend aus der Planzeichnung, der Satzung und Begründung sowie der 49. Änderung des Flächennutzungsplans bestehend aus der Planzeichnung jeweils in der Fassung vom 06.02.2024 werden in der Zeit vom Dienstag, 05.03.2024 bis Donnerstag, 04.04.2024 im Internet unter der Internetadresse:
www.stadt-fuessen.org/bebauungsplan-woerther-strasse der Stadt Füssen veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Vorentwürfe in der Zeit vom Dienstag, 05.03.2024 bis Donnerstag, 04.04.2024 im Rathaus der Stadt Füssen (Lechhalde 3, 87629 Füssen), im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.