Bebauungsplan Brand-Mühlbach

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 10.10.2023 den Bebauungsplan „Brand-Mühlbach“ nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung 10.10.2023 als Satzung.

Dieser Beschluss wurde am 20.03.2024 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

38. Änderung des  Flächennutzungsplans

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen fasste am 10.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Feststellungsbeschluss für die 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Füssen im Bereich des Bebauungsplans „Brand-Mühlbach“.

Mit Schreiben vom 07.03.2024, Geschäftszeichen 40-6102.01-57/20, teilte das Landratsamt Ostallgäu mit, dass nachdem die Genehmigung nicht innerhalb der nach § 6 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) gesetzten Frist erfolgte, die Genehmigung als erteilt gilt (§ 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB). Die Genehmigungsfiktion steht rechtlich der Erteilung der Genehmigung gleich.

Die Genehmigungsfiktion wurde am 19.03.2024 gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Füssen wirksam.