06.02.2024 / 17.01.2024
05.03.2024 / 14.02.2024
09.04.2024 / 20.03.2024
07.05.2024 / 17.04.2024
04.06.2024 / 15.05.2024
02.07.2024 / 12.06.2024
10.09.2024 / 21.08.2024
08.10.2024 / 18.09.2024
05.11.2024 / 16.10.2024
03.12.2024 / 13.11.2024
Anträge auf Baugenehmigung, Anträge auf Vorbescheid, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigung, sowie Anträge auf Ausnahme von einer Veränderungssperre sind seit Januar 2024 in digitaler Form wie auch in formeller Form direkt beim Landratsamt Ostallgäu – Untere Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Ostallgäu.
* Die Bauantragsunterlagen müssen vom Landratsamt Ostallgäu bis zum o.g. Datum der Stadt Füssen digital durch Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren zugestellt worden sein, um in der jeweiligen Sitzung beraten werden zu können.
Ihr Antrag wird nach Eingang geprüft. Sofern diese Prüfung ergibt, dass zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens eine Behandlung im Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss notwendig ist, werden wir diesen in der nächsten Sitzung vorlegen.
Sofern die Prüfung ergeben sollte, dass keine beschlussmäßige Behandlung im genannten Gremium notwendig ist, werden wir den Antrag als laufende Verwaltungsangelegenheit behandeln, ohne dass eine nochmalige Entscheidung im genannten Ausschuss notwendig wird.
In beiden Fällen wird Ihr Antrag anschließend an die Baugenehmigungsbehörde am Landratsamt Ostallgäu zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens weitergeleitet.
Im Ratsinformationssystem haben Sie die Möglichkeit, online Informationen über unsere kommunalen Gremien abzurufen