Ein Seniorenheim wurde überwiegend außerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 48 – Ostlandstraße Südwest im nördlichen Bereich des Geländes errichtet. Ein zukünftiges Konzept für das südliche Gelände ist zu erarbeiten und mittels eines städtebaulichen Vertrags festzuschreiben.
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 27.07.2010 das Verfahren zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 48 – Ostlandstraße Südwest einzuleiten. Das Aufhebungsverfahren geriet jedoch ins Stocken.