Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 02.05.2023 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan W 83 E – Welfenstraße Nord-west im unten dargestellten Geltungsbereich aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 02.05.2023 in öffentlicher Sitzung zur Sicherung der Planung des aufzustellenden, einfachen Bebauungsplans W 83 E – Welfenstraße Nordwest die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung.