Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 05.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan S 88 E – Ziegelwies im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Beibehaltung oder Ansiedlung dauergenutzter Wohnungen in der Innenstadt zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen, da sie der Hauptgrund für die Verdrängung dauergenutzter Wohnungen sind. Außerdem soll die Kleintierhaltung auf ein in einem Wohngebiet verträgliches Maß beschränkt werden.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.12.2023 in öffentlicher Sitzung zur Sicherung der Planung des aufzustellenden, Einfachen Bebauungsplans S 88 E – Ziegelwies die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung. Die Veränderungssperre gilt für den im Lageplan der Satzung dargestellten Bereich des aufzustellenden Einfachen Bebauungsplans S 88 E – Ziegelwies.