Einfacher Bebauungsplan S 88 E – Ziegelwies

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 05.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan S 88 E – Ziegelwies im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Beibehaltung oder Ansiedlung dauergenutzter Wohnungen in der Innenstadt zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen, da sie der Hauptgrund für die Verdrängung dauergenutzter Wohnungen sind. Außerdem soll die Kleintierhaltung auf ein in einem Wohngebiet verträgliches Maß beschränkt werden.

  • Amtliche Bekanntmachung (PDF) Aushang im Schaukasten am Eingang des Rathauses Füssen in der Zeit vom Donnerstag, 07.12 2023 bis Montag, 08.01.2024

Veränderungssperre

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.12.2023 in öffentlicher Sitzung zur Sicherung der Planung des aufzustellenden, Einfachen Bebauungsplans S 88 E – Ziegelwies die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung. Die Veränderungssperre gilt für den im Lageplan der Satzung dargestellten Bereich des aufzustellenden Einfachen Bebauungsplans S 88 E – Ziegelwies.