Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 05.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan N 89 E – Am Ziegelberg Ost im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Beibehaltung oder Ansiedlung dauergenutzter Wohnungen in der Innenstadt zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen, da sie der Hauptgrund für die Verdrängung dauergenutzter Wohnungen sind.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.12.2023 in öffentlicher Sitzung zur Sicherung der Planung des aufzustellenden, Einfachen Bebauungsplans N 89 E – Am Ziegelberg Ost die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung. Die Veränderungssperre gilt für den im Lageplan der Satzung dargestellten Bereich des aufzustellenden Einfachen Bebauungsplans N 89 E – Am Ziegelberg Ost.