Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 02.05.2023 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan N 82 E Augsburger Straße Süd im unten dargestellten Geltungsbereich aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist über eine Regelung zur Art der baulichen Nutzung die Standorte für Vergnügungsstätten zu regeln und deren Ausbreitung zu beschränken, um den Erhalt und die Verbesserung der
Gebietsstruktur insbesondere für die dortigen Wohnungen zu sichern. Da auch reine Wettannahmestellen die Gebietsstruktur nachteilig verändern, sollen diese ebenfalls geregelt werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 03.05.2023 durch Aushang gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 02.05.2023 in öffentlicher Sitzung zur Sicherung der Planung des aufzustellenden, einfachen Bebauungsplans N 82 E – Augsburger Straße Süd die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung. Die Veränderungssperre wurde am 03.05.2023 durch Aushang ortsüblich bekannt gemacht.