Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 06.02.2024 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan N 21 E – Hopfener Dreieck im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Auszuschließen sind auch Zweitwohnungen und Vergnügungsstätten inklusive Wettannahmestellen.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 06.02.204 in öffentlicher Sitzung zur Sicherung der Planung des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans N 21 E – Hopfener Dreieck die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung. Die Veränderungssperre gilt für den im Lageplan der Satzung dargestellten Bereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans N 21 E – Hopfener Dreieck.