Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 05.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan A 85 E – Altstadt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Beibehaltung oder Ansiedlung dauergenutzter Wohnungen in der Innenstadt zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen, da sie der Hauptgrund für die Verdrängung dauergenutzter Wohnungen sind. Auszuschließen sind auch Vergnügungsstätten. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.09.2023 durch Aushang gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.09.2023 in öffentlicher Sitzung zur Sicherung der Planung des aufzustellenden, einfachen Bebauungsplans A 85 E – Altstadt die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung. Die Veränderungssperre wurde am 11.09.2023 durch Aushang ortsüblich bekannt gemacht.