Bebauungsplan S 55 – Mühlbachgasse

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 23.05.2023 in öffentlicher Sitzung für das im vorgelegten Plan dargestellte Gebiet einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel der Planung ist das im vorgelegten Masterplan dargestellte Konzept festzusetzen. Die Stellungnahme von Füssen Tourismus und Marketing vom 20.05.2023 ist inhaltlich bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Ziel ist es, das Areal unter Berücksichtigung des Denkmal-, Natur- und Immissionsschutzes in ein innovatives, nachhaltiges und zukunftsfähiges Urbanes Stadtquartier mit einer vitalen Mischung an Nutzungen zu transformieren. Um diese Entwicklung zu ermöglichen, dabei die städtebauliche Ordnung sowie nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten und verkehrliche, grünordnerische, denkmalschutzrechtliche sowie immissionsschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Beteiligung

Der Stadtrat der Stadt Füssen billigte in öffentlicher Sitzung am 19.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.03.2024 und beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem.§ 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.