Bebauungsplan O 53 - Weidach Nordost

Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 22.09.2014 trat der Bebauungsplan in Kraft. 

Die Bebauungsplanzeichnung lässt sich je nach Programmen und Anwendungen, mit welchen die Datei geöffnet und bearbeitet wird, maßstäblich ausdrucken. Auch in Ausschnitten.

Hinweis: Es stehen keine städtischen Grundstücke mehr zur Verfügung.

Bestandsplan der Erschließung

Diesem Plan können Sie die Lage und Höhe der geplanten Sparten also der technischen Einrichtung der Erschließungsanlage und die fertigen Straßenhöhen sowie den Verlauf der Straße entnehmen.

Grundsätzliches:

  • Im gesamten Baugebiet ist keine Schmutzwasser-Entwässerung der Keller im freien Gefälle möglich. Eine Kellerentwässerung ist nur über Hebeanlagen möglich.
  • Die Niederschlagswasserbeseitigung der Grundstücke ist durch Versickerungsanlagen auf dem jeweiligen Grundstück selbst zu bewerkstelligen.

Vorhandene Sparten:
Telekom (Glasfaser), Kabel Deutschland, Erdgasleitung (schwaben netz), Wasser, Schmutzwasser, Strom (EWR Reutte)

Erschließungsstraßen

Die Erschließungsstraßen wurden komplett fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben.

Im Bereich von Platzflächen aus Granitgroßsteinen sind während der Bauzeit Maßnahmen zu ergreifen um diese Pflasterflächen besonders zu schützen. Insbesondere sind in den Flächen der Baustelleneinrichtung sowie Anlieferflächen usw. um das Baugrundstück mit einem Straßenbauvlies entsprechend abzudecken und durch das Aufbringen einer Sandschicht auf das Straßenbauvlies dauerhaft zu schützen. Nach fertigstellen des Bauvorhabens sind die Flächen wieder von den Schutzmaßnahmen zu befreien und in den ursprünglichen Zustand zu versetzten. Die Kosten sind vom Bauherrn zu tragen.

Stellplatzsatzung der Stadt Füssen

Bei der Planung des Wohnhauses ist die Stellplatzsatzung (PDF) der Stadt Füssen unbedingt zu beachten.

Insbesondere gilt folgendes:
Je Wohnung sind 2 Stellplätze zu errichten, hiervon 30 v.H. für Besucher. Das bedeutet, dass 1 Stellplatz für Besucher frei anfahrbar sein muss. Für 1 Wohnung ist 1 Stellplatz in einer Garage und 1 offener Stellplatz ausreichend. Wenn 2 Stellplätze in einer Garage vorgesehen sind, ist 1 weiterer, offener Stellplatz zu errichten.
Weiter ist zu beachten, dass für jedes Grundstück nur 1 Zufahrt mit einer maximalen Breite von 6 m zulässig ist. Die weiteren Festsetzungen der Stellplatzsatzung wie die Mindestgröße, die Befestigungsart und so weiter sind ebenfalls unbedingt zu beachten.

Empfehlung für Planfertiger

Bitte senden Sie uns die Entwürfe der Planung vorab als PDF-Dateien zu. Setzen Sie sich hierzu mit dem Fachbereich Planen & Bauen unter Tel. 08362/903-178 in Verbindung. Eine Prüfung der Planung durch den Fachbereich Stadtplanung & Bauverwaltung vor Einreichung der kompletten Bauplanmappen hat sich bewährt und kann das Verfahren beschleunigen.