Allgemeines
Im Art. 57 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind diverse Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen geregelt (verfahrensfreie Vorhaben). Diese Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen die durch (andere) öffentlich-rechtliche Vorschriften an die baulichen Anlagen gestellt werden.
So sind z.B. bei der Errichtung einer nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO genehmigungsfreien Garage auch die örtlichen Bauvorschriften (wie z.B. der Bebauungsplan für ein bestimmtes Baugebiet oder die Stellplatzsatzung der Stadt Füssen) zu beachten.
Sollte das verfahrensfreie Vorhaben den Festsetzungen einer Vorschrift widersprechen, da es z.B. außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet wird oder die Dachform nicht den Festsetzungen entspricht, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen dieser Vorschrift zu beantragen.
Ähnlich wäre es z.B. wenn ein 1,80 Meter hoher Zaun errichtet werden soll (der gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a verfahrensfrei wäre) im Bebauungsplan jedoch nur Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 m für zulässig erklärt werden.
Antrag
Der Antrag kann mittels des hinterlegten Formulars (PDF) bei der Stadt Füssen eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:
Der Antrag und die Unterlagen sind dreifach bei der Stadt Füssen einzureichen.
Wichtig: Bitte vergessen Sie nicht sämtliche Unterlagen zu unterschreiben und die betroffenen Nachbarn auf allen Plänen unterschreiben zu lassen.