Die Stadt Füssen teilt die Hausnummern zu und benachrichtigt die Eigentümer. Außerdem benachrichtigt die Stadt Füssen die betroffenen Behörden und Stellen (Einwohnermeldeamt, EWR, Finanzamt, Kaminkehrermeister, Stadtwerke Füssen, Vermessungsamt) von der Zuteilung oder Änderung.
Nach Änderung oder Zuteilung der Hausnummer für ein Anwesen sind die Eigentümer verpflichtet, die neue Bezeichnung zu führen. Die Eigentümer haben sämtliche Bewohner, Mieter und Pächter von der Änderung oder Zuteilung zu benachrichtigen.
Die Eigentümer haben die Hausnummernschilder einschließlich notwendiger Hinweisschilder auf ihre Kosten zu beschaffen. Die Hausnummernschilder sind an der Straßenseite in solcher Höhe anzubringen, dass sie gut sichtbar bleiben.
Näheres finden Sie in der Satzung (PDF) über die Straßennamen und Hausnummern in der Stadt Füssen.
Ein Antrag kann über das Portal der Stadt Füssen gestellt werden.