Denkmalschutz

In Füssen steht eine Vielzahl von Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie der Liste der Baudenkmäler des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege entnehmen können. Sollten Sie an Ihrem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, etwas verändern wollen, raten wir Ihnen zunächst mit dem Landratsamt Ostallgäu Kontakt aufzunehmen, da für Ihr Vorhaben unter Umständen eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist.

Eine Genehmigungspflicht nach den denkmalrechtlichen Bestimmungen kann insbesondere bestehen für Maßnahmen

  • an einem eingetragenen Einzeldenkmal oder in dessen Nähe,
  • im Bereich des Altstadtensembles,
  • auch soweit sie nicht der Baugenehmigungspflicht unterliegen. 

Zuschüsse

Eventuell haben Sie Anspruch auf Zuschüsse, wenn Ihr Vorhaben den jeweiligen Erfordernissen entspricht. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Landratsamt Ostallgäu.

Steuerliche Vorteile

Wegen evtl. steuerlicher Vorteile aufgrund des Denkmalschutzes wenden Sie sich bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihr zuständiges Finanzamt.