Bodenrichtwerte

Bei jedem Landratsamt wird für den Bereich des Landkreises ein Gutachterausschuss gebildet, der aus dem Vorsitzenden sowie ehrenamtlichen weiteren Gutachtern besteht. Er erfüllt die ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben (§ 193 BauGB).

Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten.