Bauantrag

Wenn Sie bauen wollen, muss Ihr Vorhaben gewisse Bedingungen erfüllen. Haben Sie Fragen hierzu, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Sachgebiets Stadtplanung & Bauverwaltung gerne zur Verfügung.

Die meisten Bauvorhaben, auch Werbeanlagen, sind antragspflichtig. Dieses Merkblatt soll eine vereinfachte Hilfestellung für die regelmäßig notwendigen Unterlagen und Angaben zur baurechtlichen Prüfung durch die Stadt Füssen und das Landratsamt Ostallgäu (Genehmigungsbehörde) sein.

Die Eingabepläne für Anträge auf Baugenehmigung, Anträge auf Vorbescheid, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigung und Anträge auf Ausnahme von einer Veränderungssperre sind seit Januar 2024 direkt beim Landratsamt Ostallgäu – Untere Bauaufsichtsbehörde, mit sämtlichen dazugehörigen Unterlagen in digitaler Form oder in formeller Form dreifach einzureichen. Die Eingabe selbst ist Aufgabe des Planvorlageberechtigten der vom Bauherrn beauftragt wird. Wichtig ist, dass der Planfertiger im Interesse der Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens die gemäß Bauvorlagenverordnung erforderlichen Antragsunterlagen vollständig einreicht. Bei gewerblichen Bauvorhaben ist zusätzlich eine detaillierte Betriebsbeschreibung erforderlich.

Landratsamt Ostallgäu
Untere Bauaufsichtsbehörde
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf

Informationen zur digitalen Einreichung finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Ostallgäu.
Das Landratsamt Ostallgäu beteiligt online dann die Stadt Füssen.

Formlose Bauvoranfrage und Anträge auf isolierte Befreiungen oder Abweichungen können weiterhin direkt bei der Stadt Füssen eingereicht werden.
Die Vorhaben werden in der Regel im Planungs-, Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss behandelt.

Bauantragsformulare hält die Stadt Füssen nicht vor. Sie können diese im Fachhandel erwerben oder downloaden beim Landratsamt Ostallgäu.

Zu den Bauvorlagen gehört regelmäßig ein Katasterauszug (Lageplan inklusive Eigentümerverzeichnis). Diesen Katasterauszug können Sie bei der Stadt Füssen beantragen:
Antrag_Katasterauszug einfügen.

Bei einem Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzung zu einer Ferienwohnung bitten wir dieses Formular Antrag_Ferienwohnung auszufüllen und dem Antrag auf Baugenehmigung beilzulegen.

Genehmigungsfreiheit

Es gibt eine Vielzahl von Vorhaben, die vor allem aufgrund ihrer Art und Größe genehmigungsfrei sind. Weitere Informationen siehe Punkt "Genehmigungsfreiheit".

Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

Sollte das genehmigungsfreie Bauvorhaben den Festsetzungen einer Vorschrift widersprechen, da es z.B. außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet wird oder die Dachform nicht den Festsetzungen entspricht, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen zu beantragen. Weitere Informationen siehe Punkt "Isolierte Befreiung".

Denkmalschutz

In Füssen steht eine Vielzahl von Gebäuden unter Denkmalschutz. Sollten Sie an Ihrem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, etwas verändern wollen, raten wir Ihnen zunächst mit dem Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung Kontakt aufzunehmen, da für Ihr Vorhaben unter Umständen über die Stadt Füssen eine dankmalrechtliche Bauerlaubnis zu beantragen ist. Weitere Informationen siehe Punkt "Denkmalschutz".