Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 23.05.2023 in öffentlicher Sitzung für das im vorgelegten Plan dargestellte Gebiet einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel der Planung ist das im vorgelegten Masterplan dargestellte Konzept festzusetzen. Die Stellungnahme von Füssen Tourismus und Marketing vom 20.05.2023 ist inhaltlich bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Ziel ist es, das Areal unter Berücksichtigung des Denkmal-, Natur- und Immissionsschutzes in ein innovatives, nachhaltiges und zukunftsfähiges Urbanes Stadtquartier mit einer vitalen Mischung an Nutzungen zu transformieren. Um diese Entwicklung zu ermöglichen, dabei die städtebauliche Ordnung sowie nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten und verkehrliche, grünordnerische, denkmalschutzrechtliche sowie immissionsschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 23.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans S 55 „Mühlbachgasse“ beschlossen und am 16.06.2023 bekannt gemacht. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 14.11.2023 bis 15.12.2023. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 19.04.2024 bis 24.05.2024.
In der Sitzung vom 25.06.2024 hat der Stadtrat den Entwurf zum Bebauungsplan S 55 „Mühlbachgasse“ in der Fassung vom 25.06.2024 erneut gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird in der Zeit vom Mittwoch, 31.07.2024 bis Montag, 16.09.2024 hier veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom Mittwoch, 31.07.2024 bis Montag, 16.09.2024 im Rathaus der Stadt Füssen (Lechhalde 3, 87629 Füssen), im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.