Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 2 – Enzensberg Nord

Erste Änderung

Inkrafttreten: 22.03.1990

Dritte Änderung

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte in öffentlicher Sitzung am 07.05.2024 den Entwurf der dritten Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom 07.05.2024 und beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Änderung ergänzt als Ausnahme die Möglichkeit für klinikbezogene Wohnheime. Im Übrigen bleibt der rechtskräftige Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 2 – Enzensberg-Nord unverändert bestehen.

Die Entwürfe liegen in der Zeit vom Freitag, 24.05.2024 bis Montag, 24.06.2024 im Rathaus der Stadt Füssen (Lechhalde 3, 87629 Füssen), im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.