Inkrafttreten: 25.01.2006
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 07.05.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Stadtteil Wiedmar West, erste Änderung in der Fassung vom 07.05.2019 als Satzung. Der Bebauungsplan trat mit der Bekanntmachung am 10.05.2019 in Kraft.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 07.06.2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Stadtteil Wiedmar West, zweite Änderung nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 07.06.2022 als Satzung.
Dieser Beschluss wurde am 23.06.2022 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die zweite Änderung in Kraft.