In Kraft getreten am 18.05.2015.
Es wurde die Voraussetzung geschaffen, dass im Bereich des Grundstücks FlNr. 509, Gemarkung Weißensee, für das bestehende Wohnhaus eine Garage für die Unterstellung von drei Fahrzeugen in den Abmessungen 7 x 10 m errichtet werden kann. Die städtebauliche Ordnung ist an dieser Stelle gewährleistet. Die Erschließung ist über die Straße Alte Steige gesichert.