Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 06.02.2024 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan Enzianstraße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) und Zweitwohnungen sind deshalb künftig auszuschließen.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 06.02.2024 in öffentlicher Sitzung zur Sicherung der Planung des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans Enzianstraße die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung. Die Veränderungssperre gilt für den im Lageplan der Satzung dargestellten Bereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans Enzianstraße.