Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 06.03.2012 den Bebauungsplan Wiedmar West II nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 06.03.2012 als Satzung. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung am Montag, 20.12.2021 tritt der Bebauungsplan in Kraft.