Bebauungsplan Vorderegger Weg Ost

Der Stadt Füssen lag ein Antrag auf Vorbescheid für das Vorhaben „Neubau einer Wohnanlage mit 22 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 29 Stellplätzen sowie 15 Stellplätzen“ auf der östlichen freien Fläche am Vorderegger Weg vom 02.12.2019 vor. Der Bau- und Umweltausschuss behandelte das Vorhaben am 04.02.2020 nach Ortsbesichtigung und nach Vorlage eines auch hinsichtlich der Topographie detailliert ausgearbeiteten Modells in öffentlicher Sitzung und beschloss (PDF): „Das kommunale Einvernehmen kann zu der eingereichten Planung aufgrund des Klageverfahrens gegen die Widmung des Vorderegger Weges nur in Aussicht gestellt werden.”

Der Planer stellte namens des Bauherrn mit Schreiben vom 28.02.2020 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (PDF).

Aufstellungsbeschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 02.02.2021 auf den im beigefügten Plan dargestellten Grundstücken einen einfachen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Vorderegger Weg Ost“ aufzustellen. Ziel ist vorrangig die Entwicklung einer Wohnbebauung mit auf dem hängigen Gelände vertretbaren Gebäudegrößen und Wandhöhen. Mit dem Grundstückseigentümer sollen die Gespräche weitergeführt werden, um nach Möglichkeit eine abgestimmte Planung zu erreichen: Weiterverfolgt werden soll der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur zumindest teilweisen Übernahme der Planungskosten und Regelung der sozialgerechten Bodennutzung.

Beteiligung

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte am 02.11.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Vorderegger Weg Ost und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Aus einem neuerlichen Abstimmungstermin mit dem Landratsamt Ostallgäu ergab sich nochmals zur Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen eine Änderung. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte am 07.12.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Vorderegger Weg Ost und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.  Der Entwurf des Bebauungsplans Vorderegger Weg Ost liegt in der Zeit vom Freitag, 17.12.2021 bis Freitag 21.01.2022 im Rathaus der Stadt Füssen, öffentlich aus.

Die Stellungnahmen sollen in der Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am Dienstag, 01.02.2022 behandelt werden.

Satzungsbeschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen hat am 01.02.2022 in öffentlicher Sitzung die Stellungnahmen abgewogen und wie vorgeschlagen beschlossen und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wurde am Dienstag, 22.03.2022 durch Aushang im Schaukasten am Rathaus in der Zeit vom Dienstag, 22.03.2022 bis Montag, 25.04.2022 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft.

Veränderungssperre

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 02.02.2021 den vorgelegten Entwurf der Veränderungssperre zur Sicherung des einfachen Bebauungsplans „Vorderegger Weg Ost“ als Satzung. Die Verwaltung wurde mit der alsbaldigen Bekanntmachung beauftragt.

Veröffentlicht in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt vom Mittwoch, 24.03.2021.
Aushang im Schaukasten am Eingang des Rathauses Füssen in der Zeit vom Mittwoch, 24.03.3021 bis Freitag 26.04.2021.
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am Dienstag, 22.03.2022 trat der Bebauungsplan in Kraft und die Veränderungssperre außer Kraft.